Spezialisierte Verteidigung in ausgewählten Rechtsgebieten

Als Fachanwältin für Strafrecht bringe ich eine besondere Expertise und umfangreiche Erfahrung in der Verteidigung von Mandanten im Strafrecht mit.


Insbesondere verteidige ich Sie bei Tatvorwürfen aus nachfolgenden Rechtsgebieten:


Allgemeines Strafrecht

Hierzu zählen unter anderem Körper­verletzungs­delikte, Tötungs­delikte, Betrug, Unter­schlagung, Untreue, Diebstahl, Raub, Beleidigung, Sach­beschädigung, Urkunden­fälschung, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort und Brand­stiftungsdelikte.

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Jugend­strafrecht

Im Bereich des Jugendstrafrechts verteidige ich junge Menschen, die mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind. Hierbei weiß ich um die Besonder­heiten und die erhöhte Sensibilität, die bei Delikten Minder­jähriger/Heran­wachsender erforderlich sind und setze mich für Lösungen ein, die Weichen für eine positive Zukunft stellen.

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Betäubungsmittel­strafrecht

Hierzu zählen u.a. unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln, Besitz, Abgabe und Einfuhr von Betäubungsmittel. Die Verteidigung bei Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz erfordert spezifisches Fachwissen über gesetzliche Regelungen und rechtliche Handhabung.

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Kapital­strafrecht

In Kapitalstrafsachen, bei denen es um schwerwiegende Vorwürfe wie Mord oder Totschlag geht, biete ich kompetente und engagierte Verteidigung. Hierbei bin ich mir der Tragweite solcher Anschuldigungen bewusst und setze mich mit Nachdruck für die Rechte meiner Mandanten ein.

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Vermögens­delikte

Zu den Vermögensdelikten gehören unter anderem Delikte wie Diebstahl, Hehlerei, Sachbeschädigung, Raub, Erpressung, Betrug, Unterschlagung und Untreue.

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Verkehrs­strafrecht

Zum Verkehrs­strafrecht zählen unter anderem Gefährdung des Straßen­verkehrs, Trunkenheit im Verkehr, Fahren ohne Fahr­erlaubnis, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, fahrlässige Körper­verletzung, fahrlässige Tötung, unterlassene Hilfe­leistung und vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis.

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Sexual­strafrecht

Zu den Sexualstraftaten gehören unter anderem sexuelle Nötigung, Vergewaltigung, Besitz und Verbreitung kinder­pornographischer Schriften. Strafverfahren in diesem Bereich sind hochsensibel und die Beschuldigten sehen sich oftmals mit Vor­verurteilungen konfrontiert. Ich biete hier eine vorurteils­freie, diskrete und kompetente Verteidigung.

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Ich vertrete und verteidige Sie zudem in folgenden Angelegenheiten:


Rechtsmittel­sachen

Weiter vertrete ich Sie unter anderem in Berufungs­verfahren und Revisionsverfahren sowie in Beschwerdeverfahren.

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Nebenklage-/Opfer­vertretung, Zeugen­beistand

Die Nebenklage ermöglicht es Geschädigten einer Straftat, sich aktiv am Strafverfahren zu beteiligen. Die Nebenklage hat das Ziel, die Interessen der Geschädigten im Strafverfahren zu schützen und ihre Rechte zu stärken.

Ein Zeugen­beistand ist insbesondere dann sinnvoll, wenn sich der Zeuge mit einer wahrheits­gemäßen Aussage selbst belasten würde. Ich berate Sie umfassend und begleite Sie zu Ver­nehmungen bei der Polizei, Staats­anwalt­schaft und zu Gericht.

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Pflicht­verteidigung

Ich verteidige Sie auch im Rahmen der Pflicht­verteidigung. Sofern ein Fall der notwendigen Verteidigung vorliegt, beantrage ich meine Beiordnung als Pflichtver­teidigerin für Sie. Dies ist bereits im Ermittlungs­verfahren möglich.

Oftmals erhalten Sie einen Brief von der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht innerhalb einer Frist einen Verteidiger Ihrer Wahl als Pflicht­verteidiger zu benennen. Nutzen Sie diese Möglichkeit unbedingt und melden Sie sich umgehend bei mir, wenn Sie ein solches Schreiben erhalten.

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Verteidigung in Haft- & Unter­bringungs­sachen

Ich verteidige insbesondere Mandanten, welche sich in Untersuchungshaft oder Strafhaft befinden.

Dies bezieht sich auch auf Mandanten, die einstweilig in einem psychiatrischen Kranken­haus oder in einer Entziehungs­anstalt untergebracht sind.

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